Leihgebühr: 7€ pro Monat
Leihfrist: 3 Monate
Verlängerung: 2x für jeweils 3 Monate
Versäumnisgebühren: 5€ pro Woche
Nutzungsbedingungen
Die Ausleihe von Kunstwerken ist nur gegen die Vorlage eines gültigen Personalausweises möglich.
Ist ein Leihnehmer mit der Rückgabe der Kunstwerke im Verzug oder hat geschuldete Kosten und Gebühren nicht entrichtet, werden an ihn keine weiteren Kunstwerke ausgeliehen.
Für den Transport durch den Leihnehmer stellt die Artothek Abensberg angemessene Verpackungen zur Verfügung, die auf Wunsch der Artothek Abensberg während der Leihfrist zurückgegeben werden müssen.
Der Leihgeber verpflichtet sich, die Leihgabe ausschließlich an den, bei Vertragsabschluss angegebenen Ort zu platzieren und diesen vorab wahrheitsgemäß zu beschreiben.
Falsche Aussagen ziehen die sofortige Aufhebung des Leihvertrags und gegebenenfalls die Zahlung von dadurch verursachten zusätzlichen Versicherungskosten durch den Leihnehmer nach sich.
Vor jeder Ausleihe werden die Kunstwerke gemeinsam vom Leihnehmer und einem Mitarbeiter der Artothek Abensberg auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Ab Verbuchung und Übergabe der Kunstwerke ist der Leihnehmer bis zur Verbuchung der Rückgabe für die Kunstwerke verantwortlich.
Der Leihnehmer verpflichtet sich bei der Entgegennahme der Leihgabe zu einem sorgfältigen Umgang mit dem Objekt und dazu, es vor Veränderungen, Beschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Sie müssen sicher aufgehängt werden und vor Hitze, Feuchtigkeit und direktem Sonnenlicht geschützt werden. Beschädigungen dürfen nicht selbstständig behoben werden.
Es ist nicht erlaubt, Bilderrahmen zu öffnen, auch dürfen von den Kunstwerken keine Kopien oder Fotografien erstellt werden. Die Leihgaben dürfen nicht an Dritte weiterverliehen werden.
Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung des Kunstwerkes muss unverzüglich die Artothek darüber in Kenntnis gesetzt werden. Der Leihnehmer haftet für alle von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Verluste oder Beschädigungen der überlassenen Kunstwerke sowie für sonstige von ihm bei der Benutzung verursachte Schäden.
Als Grundlage für die Schadenshöhe dient der Anschaffungswert bzw. in Einzelfällen der Verkehrswert des Exponats.
Vor Ablauf der Leihfrist müssen die Kunstwerke unaufgefordert an die Artothek zurückgebracht werden.
Werden die ausgeliehenen Kunstwerke nicht fristgerecht zurückgegeben, ist die Artothek nach zweimaliger erfolgloser Mahnung berechtigt, diese Kunstwerke als verloren zu betrachten und dafür einen Wertersatz zu fordern.
Als Grundlage für die Höhe des Wertersatzes dient der Anschaffungswert bzw. in Einzelfällen der Verkehrswert des Kunstgegenstandes. Die Artothek ist berechtigt, bei strittigen Fällen einen Gutachter anzufordern.